Warmwasser
Abbildung 1: Duschkopf in Betrieb (Bildquelle)
Heutiger Energiebedarf
Der Energiebedarf für die Erzeugung von Warmwasser belief sich im Jahr 2019 auf 12,3 TWh/a. Davon entfielen 7,0 TWh/a auf fossile Brennstoffe, 0,6 TWh/a auf Holz, 0,1 TWh/a auf Biogas, 0,7 TWh/a auf Fernwärme, 1,9 TWh/a auf Strom für Elektroboiler und auf 0,9 TWh/a Strom für Wärmepumpenboiler. Letztere bezogen zusätzlich 1,0 TWh/a Wärme aus der Umgebung.
Zukünftiger Energiebedarf
Die Bevölkerung und damit der Warmwasserverbrauch steigt gemäss den BFS-Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung 2020 um 20%. Entsprechend steigt der Warmwasserbedarf. Das Potenzial zur Senkung des Warmwasserverbrauchs ist gering. Ohne Komforteinbussen können, insbesondere mittels wassersparender Armaturen, Einsparungen von rund 10% erzielt werden. In der Summe ergibt sich daraus eine Zunahme des Warmwasserverbrauches um 8%. Der Energiebedarf steigt damit auf 13,3 TWh/a.
Zur Deckung dieses Energiebedarfs stehen klimaneutrale 0,8 TWh/a aus Biogas und Fernwärme zur Verfügung. Das ebenfalls klimaneutrale zur Warmwasserproduktion genutzte Energieholz mit einem Energiegehalt von 0,6 TWh/a ist sowohl wegen der damit einhergehenden Feinstaubbelastung als auch aus Energieeffizienzgründen nicht optimal eingesetzt. Es soll deshalb stattdessen für die Erzeugung von Prozesswärme genutzt werden. Selbstverständlich können im Jahr 2050 auch keine fossilen Brennstoffe genutzt werden. Der verbleibenden Energiebedarf von 12,5 TWh/a muss deshalb mit anderen klimaneutralen Technologien erzeugt werden.
Ersatztechnologie
Als Ersatztechnologie werden bei der Warmwassererzeugung Wärmepumpen eingesetzt. Deren Effizienz ist etwas geringer als bei der Raumwärmeerzeugung. Gemäss Tab. 5 des Heizsaisonberichtes 2020/21 ergibt sich ein mittlerer Wärmenutzungsgrad von 2,8 (3,1 im Sommer und 2,4 im Winter).
Durch den Einsatz von Wärmepumpen sinkt der Energiebedarf für die Warmwasseraufbereitung von 12,5 TWh/a thermisch auf 4,5 TWh/a elektrisch. Im Gegenzug werden der Umwelt 8,0 TWh/a Wärme entzogen, womit die Energiebilanz ausgeglichen bleibt. In den genannten Zahlen ist der Ersatz der zukünftig verbotenen Elektroboiler bereits enthalten. Der zusätzliche Strombedarf von 4,5 TWh/a entfällt je hälftig auf das Sommer- resp. das Winterhalbjahr.
Mehrkosten
Für den Ersatz der heutigen fossil betriebenen Warmwasseraufbereitungsanlagen durch Wärmepumpen werden keine Zusatzkosten angesetzt, weil angenommen wird, dass deren Ersatz im Kostenrahmen des Ersatzes der Heizanlage eingeschlossen ist. Für den Ersatz der Elektroboiler durch Wärmepumpenboiler wird vom Kanton Bern ein Beitrag von 500 CHF pro Boiler angenommen. Dies entspricht betragsmässig dem vom Kanton Bern bezahlten Förderbeitrag. Für den Ersatz der heutigen 1 Mio. Elektroboiler (Quelle) ergeben sich Mehrkosten von 0,5 Mia. CHF. Bei einem Realzins von 1.6% und einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ergeben sich daraus jährliche Kosten von 0,03 Mia. CHF/a.