Vorgehen

Zielsetzung

Ziel des im Folgenden beschriebenen Vorgehens ist es, die Schlussfolgerungen der Energieperspektiven 2050+ nachvollziehen zu können und zu überprüfen. Aufgrund der hohen Komplexität der zugrundeliegenden Modelle wäre eine eins-zu-eins Überprüfung der Szenarien der Energieperspektiven 2050+  auch bei Verfügbarkeit der gesamten Datengrundlage nur mit einem sehr grossen Aufwand möglich.

Statt einer eins-zu-eins Überprüfung wird hier deshalb ein vereinfachter Ansatz gewählt, der ohne komplexe Modelle auskommt und zur Not auch mit einem Taschenrechner durchgerechnet werden kann. Die Detailaussagen der verschiedenen Szenarien der Energieperspektiven 2050+ können damit zwar nicht überprüft werden, aber das Ziel dieses vereinfachten Vorgehens ist es, die zentralen der Schlussfolgerungen der Energieperspektiven 2050+ insbesondere des Basisszenarios ZERO Basis einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.

Ersatzbedarf

Die erste Vereinfachung besteht darin, dass im Unterschied zu den Energieperspektiven nicht verschiedene Zielszenarien mit unterschiedlichen Technologiepfaden zur Erreichung des Netto-Null-Zieles im Jahr 2050 untersucht werden. Stattdessen wird für jeden Verwendungszweck der fossilen Energieträger eine heute verfügbare Ersatztechnologie vorgegeben und angenommen, dass diese bis 2050 auch implementiert werden kann:

  • Wärmekraftwerke verbrennen fossilen Müll, der nicht ersetzt werden kann sowie eine geringere Menge an Erdgas. Letzteres soll durch Energieholz ersetzt werden.
  • Raumheizung und Warmwasser werden mithilfe von Wärmepumpen elektrifiziert. Der bisherige Anteil an Fernwärme wird beibehalten.
  • Prozesswärme lässt sich aufgrund des benötigten hohen Temperaturniveaus noch nicht mit Wärmepumpen erzeugen. Für den Ersatz der fossilen Brennstoffe werden stattdessen, soweit verfügbar, Energieholz und für den verbleibenden Restbedarf industrielle Elektroheizer und -öfen eingesetzt.
  • Strassenverkehr: Der Individualverkehr wird vollständig elektrifiziert. Dies ist beim Schwerverkehr nur teilweise möglich. Stattdessen wird bei letzterem zusätzlich noch das in der Schweiz verfügbare Biogas sowie in geringem Umfang Biodiesel eingesetzt. Auf den Einsatz von strombasierten Treibstoffen im Strassenverkehr wird verzichtet.
  • Der Flugverkehr ist aus technischen Gründen auf Kerosin angewiesen. Das fossile Kerosin wird deshalb durch strombasiertes, klimaneutrales Kerosin ersetzt.

Wegen der beschränkten Verfügbarkeit von nachhaltig produzierter Biomasse spielt diese bei den Betrachtungen nur eine untergeordnete Rolle. Insbesondere werden mit Ausnahme von Biodieselimporten im heutigen Umfang keine weiteren Importe von Biomasse angenommen. Für den Ersatz der fossilen Energieträger wird deshalb vor allem mehr Strom benötigt.

Bei der Abschätzung des Strommehrbedarfs wird vom Energieverbrauch im Basisjahr 2019 ausgegangen. Es wird von der Einwohnerzahl, der Fahrzeugzahl, dem Gebäudebestand und dem Energieverbrauch des Jahres 2019 ausgegangen. Allfällige Verhaltensänderungen oder zukünftige Effizienzsteigerungen welche nicht mit dem Ersatz der fossilen Energie in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise ein verminderter Energiebedarf für die Beleuchtung, werden nicht kreditiert. Im Gegenzug wird auch der Mehrverbrauch aufgrund des Bevölkerungswachstums bis zum Jahr 2050 nicht berücksichtigt. Diese Vereinfachung wird mit der grossen Unsicherheit begründet, mit welcher die Kombination der gegenläufig wirkenden Parameter «Bevölkerungszahl» und «Energieeffizienz» behaftet sind.

Ein zusätzlicher Strommehrbedarf ergibt sich wegen der Minderproduktion aufgrund des Ausstiegs aus der Kernenergie und der Erhöhung der Restwassermengen der Wasserkraftwerke:

  • Kernenergie: Gemäss dem Kernenergiegesetz können die bestehenden Kernkraftwerke weiterbetrieben werden, so lange sie sicher sind. Der Neubau von Kernkraftwerken ist jedoch nicht mehr zulässig. Der Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebsdauer muss deshalb in der vorliegenden Abschätzung berücksichtigt werden.
  • Restwassermengen: Bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Restwassermenge erhöht werden muss. Dies wird im Laufe der Jahre zu einer Reduktion der Wasserkraftproduktion führen.

Ausbaupotenzial

Um den entstehen Strommehrbedarf zu decken, muss die schweizerische Stromproduktion erhöht werden. In einem zweiten Schritt wird deshalb das Ausbaupotenzial der verschiedenen klimaneutralen Produktionstechnologien abgeschätzt. Diese Abschätzungen stützen sich auf Studien, welche unter Beteiligung des BFE erstellt wurden. Dabei wurde das gesamte technisch realisierbare Potenzial berücksichtigt. Wirtschaftliche Überlegungen, welche zu deutlich kleineren Produktionszahlen führen, sind an dieser Stelle nicht eingeflossen.

Neben dem Ausbaupotenzial werden auch die von den jeweiligen Stromerzeugern ausgehenden Beeinträchtigungen, deren Akzeptanz in der Bevölkerung sowie deren Produktionskosten untersucht.

Produktionsmix

Im letzten Schritt werden der Strommehrbedarf aus dem Ersatz der Fossilen und dem Ausstieg aus der Kernenergie dem Ausbaupotenzial der klimaneutralen Stromerzeuger gegenübergestellt. Dabei bestehen verschiedene Möglichkeiten, den benötigten Strombedarf bereitzustellen. Im Bericht werden dazu fünf verschiedene Varianten vorgestellt.

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