Restwasser
Abbildung 1: Die Kander im mittleren Teil des Gasteretals mit Grauerlen-Auenwald (Bildquelle).
Im Jahr 1992 wurden im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der minimal zulässigen Restwassermengen verschärft.
Die Verschärfung tritt bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken in Kraft und wird im Laufe der Jahre zu einer Reduktion der Wasserkraftproduktion führen. Gemäss der Studie Wasserkraftpotenzial der Schweiz werden sich die Produktionsverluste bis zum Jahr 2050 auf -1,9 TWh/a belaufen. Davon entfallen -1,0 TWh/a auf das Winterhalbjahr und -0,9 TWh/a auf das Sommerhalbjahr.
Die Erhöhung der Restwassermengen hat keine Verminderung der Produktionskosten der davon betroffenen Wasserkraftwerke zur Folge.