Nach dem Wärmepumpenobligatorium kommt die Solarpflicht

Abbildung 1: Einfamilienhaus mit PV-Anlage und Luft-Wasser-Wärmepumpe (Bildquelle).

16. Januar 2026

Im Kanton Zürich dürfen Öl- und Gasheizungen nicht mehr durch Systeme auf fossiler Basis ersetzt werden. Neu beantragt der Zürcher Regierungsrat zwei Änderungen im Energiegesetz. Solaranlagen sollen obligatorisch und die Langzeitspeicherung von Energie soll gefördert werden. Die Beispielsrechnung für ein Einfamilienhaus zeigt: Die Installation einer PV-Anlage kann die Kosten senken und dank Subventionen einen jährlichen Gewinn von rund 650 CHF pro Haushalt erzielen. Zur Lösung der Versorgungsproblematik trägt dies jedoch wenig bei. Dies weil die Haushalte im Winter weiterhin stark auf Netzstrom angewiesen sind und im Sommer erzeugten PV-Überschüsse das Stromnetz weiterhin stark belasten. Batteriespeicher ändern daran kaum etwas: Sie sind teuer, unwirtschaftlich und lösen keines der grundlegenden Probleme von PV-Anlagen.

Wämepumpenobligatorium und Solarpflicht

Um die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu senken, dürfen im Kanton Zürich seit dem 1. Januar 2022 Öl- und Gasheizungen nicht mehr 1:1 durch fossile Heizungen ersetzt werden. Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, müssen stattdessen erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung verwendet werden. Um den Heiz- und Warmwasserbedarf zu decken, werden als Ersatz meistens elektrisch betriebene Wärmepumpen installiert.

Im Hinblick auf die damit verbundene Erhöhung des Stromverbrauchs hält der Regierungsrat an der Einführung einer Solaranlagenpflicht fest. Am 6. Januar 2026 informierte er darüber, dass er dem Kantonsrat mit zwei separaten Vorlagen Änderungen im Energiegesetz beantragt. Zum einen sollen grosse geeignete Dächer besser für die Produktion von Solarstrom genutzt werden. Zum andern sollen die Stromnetzbetreiber den Auftrag erhalten, die Langzeitspeicherung von Energie zu fördern. 

Das de-facto Wärmepumpenobligatorium und die Solaranlagenpflicht sind mit hohen Kosten verbunden. Sie erfordern hohe Investitionen und bedingen in der Regel weitere kostenintensive Sanierungen.

Können PV-Anlagen oder Batteriespeicher in dieser Situation etwas zur Entlastung beitragen? Dieser Frage wird im vorliegenden Beitrag am Beispiel eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalts in einem Einfamilienhaus nachgegangen. Das Ziel besteht darin, einen praxisnahen Überblick über die realen Kosten und den Nutzen der Kombination aus Wärmepumpe, PV-Anlage und Batteriespeicher zu geben.

Stromverbrauch

Die Beispielsrechnung geht beim genannten Einfamilienhaushalt von einem Stromverbrauch von rund 4’500 kWh für den Grundbedarf, 4’500 kWh für die Wärmepumpen-Heizung und 1’000 kWh für Warmwasser aus. Daraus ergibt sich ein jährlicher Stromverbrauch von insgesamt 10’ 000 kWh.

Für die jährliche und tägliche Verteilung des Stromverbrauches wurden folgende Annahmen getroffen:

  • Grundbedarf: Für den allgemeinen Stromverbrauch des Haushaltes wurde das Standardlastprofil H25 des Deutschen Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft verwendet. Solche viertelstündlichen Lastprofile werden für die Abrechnung benutzt, falls für einen Verbraucher keine Lastgang- oder Zählerstanddaten vorliegen.
  • Wärmepumpe: Der monatliche Heizbedarf basiert auf dem Merkblatt Nebenkostenabrechnung des Mieterinnen- und Mieterverbands. Beim Tagesgang der Heizleistung wurde einzig auf den Temperaturverlauf abgestützt. Auf Optimierungen im Hinblick auf Eigenverbrauch oder Niedertarif wie z.B. Tagesüberhöhung oder Nachtabsenkung der Heizung wurde verzichtet. Dies weil dadurch in der Regel die Effizienz der Wärmepumpen verschlechtert wird. Die verwendeten Temperaturdaten stammen aus dem Klimadiagramm der Station Bern/Zollikofen.
  • Warmwasser: Für das  Aufheizen  des Warmwasserspeichers wurde ein Zeitfenster von 6 Stunden definiert. Im Hinblick auf die optimale Nutzung des eignen PV-Stromes wurde dieses Fenster in die Tagesstunden gelegt.

In Abbildung 2 ist der Stromverbrauch für Haushalt, Wärmepumpe und Warmwasser für drei typische Wochen im Winter, Frühling und Sommer dargestellt.

Abbildung 2: Stromverbrauch für einen typischen 4-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus: Haushaltsbedarf (Lila), Wärmepumpe (Braun) und Warmwasser (Bordeauxrot) für drei Wochen im Winter (Januar), Frühling (April) und Sommer (Juli).

Der Stromverbrauch schwankt im Tagesverlauf. Um 2:00 Uhr ist der Verbrauch am geringsten. Tagsüber gibt es zwei Spitzen am Morgen um 10:00 Uhr und in den Abendstunden. An den Wochenenden wird etwas mehr Strom verbraucht als unter der Woche. Zudem ist die abendliche Verbrauchsspitze weniger ausgeprägt. Während der Stromverbrauch für die Warmwasseraufbereitung und den allgemeinen Haushalt Im Jahresverlauf in etwa konstant sind, zeigt der Stromverbrauch der Wärmepumpe einen ausgeprägten saisonalen Verlauf mit einem Maximum im Winter und keinem Verbrauch im Sommer.

Photovoltaikproduktion

Die Jahresproduktion von für den Eigenbedarf ausgelegte PV-Anlagen entspricht idealerweise in etwa dem Jahresverbrauch des zugehörigen Gebäudes. In unserem Fall wären dies 10’000 kWh/a. Dies entspricht der Jahresproduktion einer PV-Anlage mit einer Leistung von 10 kW. Im gleichen Grössenbereich ist auch die die durchschnittliche Leistung der im Jahr 2024 auf Einfamilienhäusern installierten PV-Systeme angesiedelt, Sie beläuft sich gemäss Kap. 3.3 der Statistik Sonnenenergie 2024 auf 13,3 kW. Von dieser Leistung mit der rund 12’600 kWh/a produziert werden können wurde im vorliegenden Beispiel ausgegangen. Für die Berechnung des stündlichen Verlaufs der Stromproduktion wurden die Solardaten der Website energy-charts.info des Jahres 2024 verwendet. In Abbildung 3 ist die daraus abgeleitete Stromproduktion jeweils für eine Woche im Winter, Frühling und Sommer dargestellt.

Abbildung 3: Stromproduktion einer 13.3kW-PV-Anlage (Gelb) sowie Stromverbrauch eines typischen 4-Personen-Haushalts in einem Einfamilienhaus (Braun) für drei Wochen im Winter (Januar), Frühling (April) und Sommer (Juli).

Im Winter, wenn der Stromverbrauch hoch ist, produziert die PV-Anlage nur wenig Strom. Der Strom muss grösstenteils aus dem Netz bezogen werden. Im Frühling, Herbst und Sommer hingegen, übersteigt die die Produktion während den Tagesstunden den Verbrauch an den meisten Tagen deutlich. Insbesondere an sonnigen Sommertagen treten zur Mittagszeit auch sehr hohe und netzbelastende Produktionsspitzen auf.

Abbildung 4: Jahresverlauf der Stromproduktion einer 13,3 kW-PV-Anlage sowie Stromverbrauch eines typischen 4-Personen-Haushalts in einem Einfamilienhaus. Dargestellt sind Sofortverbrauch (Braun), Netzbezug (Hellbraun) und Netzeinspeisung (Gelb). Die rote Kurve entspricht dem Stromverbrauch.

Abbildung 4 zeigt Stromproduktion und -verbrauch im Jahresverlauf. Über das ganze Jahr gesehen verbraucht der Beispielshaushalt rund 3’600 kWh des selbst produzierten Stroms. Dies entspricht einem Anteil von 36%. Zweieinhalb Mal so viel Strom, rund 9’000 kWh werden ins Netz eingespeist. Trotzdem ist der Haushalt an keinem einzigen Tag autark. Insgesamt 6’400 kWh werden insbesondere in den Wintermonaten, wenn die PV-Produktion tief und der Stromverbrauch der Heizung hoch ist, immer noch aus dem Netz bezogen.

Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage

Die Kosten von PV-Anlagen werden im Blogbeitrag https://georgschwarz.ch/gebaeude-pv/ hergeleitet. Wie aus Tabelle 1 ersichtlich ist, belaufen sich die Produktionskosten der PV-Anlage mit dem vom BFE bei seinen Wirtschaftlichkeitsbewertungen verwendeten Zinssatz von 4,07% auf 174 CHF/kW pro Jahr oder 184 CHF/MWh (Spalte PV-Anlage WACC). Mit diesem sogenannten WACC-Zinssatz werden auch das Risiko des Investors und allfällige Fremdkapitalkosten abgegolten.

Werden die in der Stadt Zürich gültigen Subventionen (Einmalvergütung (EIV) für Aufdachanlagen: 380 CHF/kW, städtischer Grundbeitrag für PV-Anlagen: 4’400 CHF, städtische Leistungskomponente: 420 CHF/kW) mitberücksichtigt, sinken die Stromgestehungskosten für den Investor auf 111 CHF/kW oder 105 CHF/MWh (Spalte PV-Anlage SUBV/WACC). In der letzten Spalte sind zum Vergleich die subventionierten Produktionskosten und einem aktuell gültigen 10-jährigen Festhypothekarzins von 2,08% aufgeführt (ZKB, Stand 28.12.2025). Die resultierenden 89 CHF/kW pro Jahr resp. 94 CHF/MWh (Spalte PV-Anlage SUBV/Hypo-10J) entsprechen den reinen Selbstkosten des Investors ohne Abgeltung der Risikokosten. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden jedoch die Produktionskosten auf WACC-Basis verwendet.

Tabelle 1: Produktionskosten einer typischen PV-Dachanlage der Leistungskategorie von 10-30 kW unter verschiedenen Finanzierungsbedingungen.

BezeichnungEinheitPV-Anlage
WACC
PV-Anlage
SUBV/WACC
PV-Anlage
SUBV/Hypo-10J
Konstanten    
Leistung[kW]1.01.01.0
Spezifischer Ertrag[kWh/kW]949949949
Nutzungsdauer[a]303030
Zins[%]4.074.072.08
Degradation[%]0.500.500.50
Kombinationszins[%]4.594.592.59
Abzinsfaktor 16.44316.44321.232
Investitionen[CHF]2’3001’9201’920
Investition[CHF]2’3002’3002’300
Subvention[CHF]0-1’131-1’131
Jährliche Kosten[CHF/a]343434
Betrieb[CHF/a]202020
Unterhalt[CHF/a]141414
Produktionskosten[CHF/a]17410589
Kapitalkosten[CHF/a]1407155
Jährliche Kosten[CHF/a]343434
Jahresproduktion[kWh/a]949949949
LCOE[CHF/MWh]18411194

Für die Stromkosten werden die in der Stadt Zürich geltenden Tarife angesetzt. Im Jahr 2026 belaufen sich diese für die günstigste Stromkategorie (ewz.econatur) auf 260,5 CHF/MWh im Hochtarif und 157,0 im Niedertarif. Die Vergütung für Netzeinspeisung von Solaranlagen beträgt 135,0 CHF/MWh im Hochtarif und 94,5 CHF/MWh im Niedertarif. Die Stromrücklieferung wird in der Stadt Zürich mit 20 CHF/MWh subventioniert. Hinzu kommt ein Förderbeitrag von 30 CH/MWh über die sogenannte Herkunftsnachweis-(HKN)-Vergütung. Dank der Subventionen für die Investition und die Netzeinspeisung deckt die durchschnittliche Vergütung für die Netzeinspeisung von 129 CHF/kWh die Selbstkosten von 111 CHF/kWh ab.

Mit diesen Tarifen resultieren im vorliegenden Beispiel Kosten von 1’306 CHF für den Bezug von Strom aus dem Netz und ein Ertrag von 1’167 CHF für die Einspeisung. Die Selbstkosten für die 13,3-kW-PV-Anlage belaufen sich auf 1’397 CHF pro Jahr, womit sich Gesamtkosten von 1’536 CHF pro Jahr ergeben. Ohne PV-Anlage würden sich die Stromkosten auf 2’186 CHF pro Jahr belaufen. Dank der PV-Anlage können somit 650 CHF pro Jahr eingespart werden.

Die Einsparung ergibt nicht nur aus der Vergütung der Netzeinspeisung Hinzu kommt, dass für selbst verbrauchten Strom weder Netzkosten (Hochtarif: 149,5 CHF/MWh, Niedertarif: 90,0 CHF/MWh) noch kommunale Abgaben (20 CHF/MWh) anfallen. Aus finanzieller Sicht ist die Nachrüstung einer PV-Anlage im Rahmen einer Wärmepumpeninstallation folglich eine sinnvolle Ergänzung.

Eigenverbrauchsteigerung mittels Batteriespeicher

In den vorangegangenen Abschnitten wurde dargelegt, dass mit der vorliegenden PV-Anlage insbesondere im Sommer aber auch im Frühling und Herbst grosse Mengen an überschüssigem Strom produziert werden. Zudem hängt ihre Wirtschaftlichkeit stark vom selbst verbrauchten Stromanteil ab. Es liegt deshalb nahe, den Eigenverbrauch mithilfe eines Batteriespeichers zu optimieren. Dies zeigt sich auch in den steigenden Verkaufszahlen von Batteriespeichern.

Gemäss der Statistik Sonnenenergie 2024 hat sich der Gesamtbestand von Batteriespeichern in den Jahren 2021 bis 2023 in der Schweiz nahezu jährlich verdoppelt. Seither haben sich die Verkäufe auf hohem Niveau stabilisiert. Rund 40% der auf Einfamilienhäusern installierten PV-Anlagen wurden 2024 mit einem Batteriespeicher ausgerüstet. Die durchschnittliche Speicherkapazität dieser Batteriespeicher belief sich auf 12 kWh. Diese Grösse wird für die folgenden Betrachtungen übernommen.

Das zur Berechnung des batteriegestützten Eigenverbrauchs verwendete Simulationsmodell basiert auf den in den vorangegangenen Abschnitten beschriebenen Stromverbrauchsverläufen und PV-Produktionszahlen. Die modellierte Speicherbatterie wird geladen, wenn die PV-Produktion den aktuellen Verbrauch übersteigt. Wenn der Verbrauch die Produktion übersteigt und genügend Strom gespeichert wurde, wird Strom aus der Batterie bezogen. Für die Verluste bei Ladung bzw. Entladung wurden jeweils 5 % angenommen, wodurch sich ein Zykluswirkungsgrad von 90 % ergibt. Ist der Batteriespeicher vollständig gefüllt, wird der überschüssige Strom ins Netz eingespeist.

Abbildung 5: Stromproduktion einer 13,3kW-PV-Anlage (Gelb) sowie Stromverbrauch eines typischen 4-Personen-Haushalts in einem Einfamilienhaus mit einem Batteriespeicher mit einer Kapazität von 12 kWh: Sofortverbrauch inkl. Batterieladung(Braun), Batteriebezug (Dunkelbraun), Netzbezug (Hellbraun) für drei Wochen im Winter (Januar), Frühling (April) und Sommer (Juli).

Das Ergebnis der Simulation ist in Abbildung 5 dargestellt. Im Winter ändert sich im Vergleich zur Situation ohne Batterie nur wenig. Die geringe Produktion der PV-Anlage in den Wintermonaten reicht nicht aus, um die Batterie nennenswert zu laden. Im Frühling und analog dazu im Herbst hingegen, kann der Eigenverbrauch dank der Batterie deutlich gesteigert werden. Im Sommer ist das System fast vollständig autark. Im Vergleich zur Situation ohne Batterie reduziert sich die Menge an überschüssigem Sommerstrom jedoch nicht wesentlich. Das oft kolportierte Narrativ, dass Batteriespeicher von Solaranlagen zur Entlastung des Stromnetzes beitragen oder Lastspitzen abmindern würden wird durch die vorliegende Simulation nicht bestätigt.

Abbildung 6: Jahresverlauf der Stromproduktion einer 13,3 kW-PV-Anlage mit einem 12 kWh Batteriespeicher sowie Stromverbrauch eines typischen 4-Personen-Haushalts in einem Einfamilienhaus. Dargestellt sind Sofortverbrauch inkl. Batterieladung (Braun), Batteriebezug (Dunkelbraun), Netzbezug (Hellbraun) und Netzeinspeisung (Gelb). Die rote Kurve entspricht dem Stromverbrauch.

In Abbildung 6 ist der Jahresverlauf des Systems abgebildet. Über das ganze Jahr gesehen kann der Beispielshaushalt mit Unterstützung des Batteriespeichers den Eigenverbrauch von 3’600 kWh auf 5’700 kWh oder auf 57% steigern. Davon stammen 2’100 kWh aus der Batterie. Der Strombezug aus dem Netz sinkt von 6’400 kWh auf 4’300 kWh und ein Überschuss von 6’700 kWh statt von 9’000 kWh wird ins Netz eingespeist. Das eingangs erwähnte Ziel der Steigerung des selbst verbrauchten Stroms wird somit erreicht.

Die gesteigerte Autarkie kommt jedoch nur zwischen Mitte April und Ende September, in Monaten wo generell viel überschüssiger Strom vorhanden ist zum Tragen. In den übrigen Monaten mit einer angespannteren Versorgungslage, müssen weiterhin erhebliche Strommengen aus dem Netz bezogen werden. Die Versorgungssicherheit wird durch den Batteriespeicher folglich nicht verbessert.

Wirtschaftlichkeit des Batteriespeichers

Zu den Endkundenpreisen von Batteriespeichern habe ich keine aktuellen Statistiken gefunden. Die letzte verfügbare schweizerische Marktstudie zu Solarbatterien stammt aus dem Jahr 2020 und beziffert den Endkundenpreis einer Batterie der 12-kWh-Klasse mit 1’200 CHF/kWh. In der Zwischenzeit sind die Batteriepreise gesunken und belaufen sich gemäss Abbildung 14 des Swissolar-Berichts «Batteriespeicher mit Photovoltaik» auf 115 USD/kWh. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieser Preis nur für die nackte Batterie gilt und nicht direkt dem Verkaufspreis entspricht. Für die Installation in einem Speichersystem fallen zusätzliche Kosten für weiteres Material wie Wallbox, Zölle etc. an. Entsprechend liegen die Endkundenpreise für Speichersysteme deutlich höher. Hinzu kommen die Kosten für Planung, Installation und administrative Arbeiten, welche in der Schweiz 30% bis 40% der Endkundenpreise ausmachen.

Der in Tabelle 2 angegebenen kWh-Preis von 760 CHF/kWh basiert auf einem aktuellen im Netz publizierten Verkaufspreis für ein Komplettsystem mit einer Nennkapazität von 13.8 kWh von 9’990 CHF. Davon entfallen 2’841 CHF auf die Installationskosten und 7’149 CHF auf das Material. Unter Berücksichtigung einer Anfangsdegradation der Batterien von 5% kommt ein solches System auf eine Nettospeicherkapazität von 13,1 kWh,  woraus sich der genannte kWh-Preis von 760 CHF/kWh ableiten lässt. Im Unterschied zu PV-Anlagen gibt es für Batteriespeicher weder eine einheitliche bundesweite Förderung noch eine kommunale oder kantonale Subvention.

Tabelle 2: Speicherkosten eines typischen Batteriespeichers der Kapazitätskategorie 10-15 kWh unter verschiedenen Finanzierungsbedingungen.

BezeichnungEinheitBatteriespeicher
WACC
Batteriespeicher
Hypo-10J
Konstanten   
Kapazität[kWh]1.01.0
Spezifischer Ertrag[kWh/kWh]175175
Nutzungsdauer[a]1515
Zins[%]4.072.08
Degradation[%]1.501.50
Kombinationszins[%]5.653.63
Abzinsfaktor 10.50712.155
Investitionen[CHF]760760
Investition[CHF]760760
Subvention[CHF]00
Jährliche Kosten[CHF/a]88
Betrieb[CHF/a]00
Unterhalt[CHF/a]88
Speicherkosten[CHF/a]8070
Kapitalkosten[CHF/a]7263
Jährliche Kosten[CHF/a]88
Jahresproduktion[kWh/a]175175
LCOE[CHF/MWh]457401

Wie aus Tabelle 2 ersichtlich ist, belaufen sich die Speicherkosten unter der optimistischen Annahme einer Batterielebensdauer von 15 Jahren und mit dem vom BFE bei seinen Wirtschaftlichkeits­bewertungen verwendeten WACC-Zinssatz von 4,07% auf 80 CHF/kW pro Jahr oder 457 CHF/MWh (Spalte Batteriespeicher WACC). Diese Speicherkosten werden für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen verwendet. Zum Vergleich: Würde stattdessen der aktuell gültige 10-jährige Festhypothekarzins von 2,08% (ZKB, Stand 28.12.2025) verwendet, resultierten reine Selbstkosten von 70 CHF/kW pro Jahr oder 401 CHF/MWh (Spalte Batteriespeicher Hypo-10J).

Mit den in der Stadt Zürich geltenden Tarifen resultieren im vorliegenden Fall Kosten von 889 CHF für den Bezug von Strom aus dem Netz und ein Ertrag von 868 CHF für die Einspeisung. Die Selbstkosten für die 13,3-kW-PV-Anlage belaufen sich auf 1’397 CHF pro Jahr, diejenigen für den 12-kW-Batteriespeicher auf 960 CHF pro Jahr. Damit ergeben sich Gesamtkosten von 2’378 CHF pro Jahr. Wie im Abschnitt «Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage» hergeleitet, belaufen sich die Gesamtkosten ohne Batteriespeicher auf 1’536 CHF pro Jahr. Der Batteriespeicher ist somit nicht wirtschaftlich. Sein Einsatz verursacht Mehrkosten von 842 CHF pro Jahr.

Um in die Gewinnzone zu kommen, dürfte der betrachtete 12-kWh-Batteriespeicher nicht mehr als 1’260 CHF kosten. Selbst wenn die Hardware gratis wäre, reicht dieser Betrag nicht einmal aus, um die Hälfte seiner Installationskosten zu decken.

Schlussfolgerungen

Die Beispielsrechnung mit einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus mit Wärmepumpenheizung in der Stadt Zürich lässt sich aufzeigen, dass sich

  • die Installation einer PV-Anlage finanziell lohnt.  Dank der in der Stadt Zürich ausgeschütteten zusätzlichen Investitions- und Netzeinspeisevergütungen resultiert ein Gewinn von 650 CHF pro Jahr. Diese Einsparung ergibt sich jedoch nicht nur aus der Vergütung der Netzeinspeisung. Hinzu kommt, dass für selbst verbrauchten Strom weder Netzkosten noch Abgaben anfallen.
  • Trotzdem bleibt der Haushalt insbesondere im Winter auf erhebliche Strombezüge aus dem Netz angewiesen. Für deren Deckung werden zusätzliche meist umstrittene Produktionsanlagen wie Windsparks, Wasserkraftwerke, alpine Solaranlagen oder Kernkraftwerke benötigt.
  • Die sommerlichen Produktionsüberschüsse und Lastspitzen belasten das Netz und erfordern einen Ausbau der Netzinfrastruktur. Die Besitzer von PV-Anlagen tragen diese  Ausbaukosten nur teilweise mit. Dies weil sie für ihren selbst verbrauchten Strom weder Netzkosten noch Abgaben zahlen müssen.

Der Kauf eines Batteriespeichers ist keine geeignete Massnahme, um die von PV-Anlagen verursachten Probleme zu lösen.

  • Batteriespeicher sind unwirtschaftlich. Im vorliegenden Beispiel verursacht der Batterie ungedeckte Zusatzkosten von 842 CHF pro Jahr.
  • Der Haushalt bleibt im Winter trotz des Batteriespeichers auf erhebliche Strombezüge aus dem Netz angewiesen. Dies weil die geringe Produktion der PV-Anlage in den Wintermonaten nicht ausreicht, um die Batterie nennenswert zu laden.
  • Weil der Stromverbrauch im Sommer sehr klein ist und die Batterie wegen der grossen Solarproduktion sehr schnell vollgeladen ist, ändert ein Batteriespeicher an den netzbelastenden sommerlichen Produktionsüberschüsse und Lastspitzen nur wenig. Ein Netzausbau bleibt weiterhin nötig.

Im Fazit ist die Installation einer PV-Anlage aus der individuellen Perspektive eines Eigenheimbesitzers nachvollziehbar. Sie wirft aufgrund der hohen Subventionen und Vergütungen eine gute Rendite ab. Ein zusätzlicher Batteriespeicher ist jedoch lediglich eine Spielerei für technikaffine Eigenheimbesitzer. Der Batteriespeicher verschlechtert die Wirtschaftlichkeit deutlich und löst kein einziges der von den PV-Anlagen verursachten Versorgungs- und Netzprobleme.

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