Flugverkehr
Abbildung 1: Flughafen Zürich (Bildquelle).
In der Klimastrategie 2050 vorgesehen, dass der schweizerische Flugverkehr im Jahr 2050 netto keine klimawirksamen Emissionen mehr verursachen soll. Ein entsprechender Absatz findet sich im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz (KIG). Gemäss Art. 3 Abs. 6 des Gesetzes ist vorgesehen, die Emissionen aus in der Schweiz getankten Treibstoffen für internationale Flüge in das Netto-Null-Ziel für 2050 miteinzubeziehen.
Heutiger Energieverbrauch
Im Jahr 2019 wurden in der Schweiz für nationale und internationale Flüge insgesamt 1,9 Mt Kerosin getankt. Dies entspricht 22,5 TWh/a welche bei der Umstellung des Energiesystems zu berücksichtigen sind .
Zukünftiger Energieverbrauch
In ihrem CO2-Standard (CORSIA) hat die internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) das Ziel festgelegt, dass der Luftverkehr ab 2020 CO2-neutral wachsen soll. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass das Wachstum des Flugverkehrs durch verbrauchsärmere Flugzeuge und optimierte Verfahren kompensiert werden kann. Die EP2050+ gehen für das Jahr 2050 von einer Verkehrszunahme um 51% aus. Aufgrund der CORSIA-Ziele sollte der Treibstoffverbrauch trotz dieser Zunahme bei 22,5 TWh/a stagnieren.
Ersatztechnologie
Es ist technisch sehr schwierig Flugzeuge auf eine klimaneutrale Energiequelle umzurüsten. Die Industrie arbeitet daran neue Triebwerke zu entwickeln, vor 2035 ist aber nicht damit zu rechnen, dass z.B. wasserstoffbetriebene Flugzeuge auf den Markt kommen werden (siehe).
Als Alternativen kommen deshalb nur folgende Möglichkeiten in Frage:
- Synthetisches Kerosin: Aufgrund der grossen benötigten Treibstoffmengen kann der schweizerische Bedarf nicht mittels nachhaltig genutzter Biomasse gedeckt werden. Das fossile Kerosin im Umfang von 1,9 Mt/a resp. 22,5 TWh/a muss somit durch strombasiertes, synthetisches Kerosin ersetzt werden. Aufgrund des grossen Energiebedarfes ist eine Produktion von synthetischem Kerosin in der Schweiz wenig realistisch. Es müsste somit vollumfänglich importiert werden.
- Kompensation des CO2-Ausstosses: Für den Flugbetrieb wird weiterhin fossiles Kerosin eingesetzt. Die dabei entstehenden CO2-Emissionen werden jedoch kompensiert indem sie aus der Atmosphäre abgeschieden und anschliessend dauerhaft im Untergrund gespeichert werden.
Synthetisches Kerosin
Ein kg Kerosin enthält 3,27 kg CO2. Diese Menge muss in einem ersten Schritt abgeschieden werden. Bei einer Produktion im Ausland muss die CO2-Abscheidung mit dem teuren DAC-Verfahren erfolgen (siehe). Die dafür benötigten Anlagen verursachen Kapital- und Betriebskosten von 0,25 CHF/kg CO2. Hinzu kommt ein Strombedarf von 1,8 kWh/kg CO2. Als Strompreis im Ausland werden tiefe 50 CHF/MWh angenommen. Damit ergeben sich Kosten von insgesamt 0,34 CHF/kg CO2.
Die jährlichen Betriebs- und Kapitalkosten der Produktionsanlagen für synthetisches Kerosin belaufen sich auf 0,7 CHF/kg Synthesekerosin (siehe). Hinzu kommt ein Strombedarf von 24 kWh/kg Synthesekerosin. Bei einem angenommenen Strompreis von 50 CHF/MWh resultieren Kosten von 1,9 CHF/kg. Hinzu kommen die Kosten für die CO2-Abscheidung von 1,1 CHF/kg Kerosin. Zusammen ergibt sich ein Kerosinpreis von 3,0 CHF/kg.
Im Jahr 2019 betrugen die schweizerischen Ausgaben für fossiles Kerosin 1,2 Mia. CHF resp. 0,63 CHF/kg. Mit einem Kilopreis von 3,0 CHF/kg ist synthetisches Kerosin rund fünfmal teurer. Gemäss Angaben des Luftverkehrs-Nachrichtenportals airliners.de machen die Treibstoffkosten zwischen 18% (Lufthansa) und 36% (Ryanair) der gesamten Flugkosten aus. Bei einer Verfünffachung des Treibstoffpreises steigen die Flugkosten somit um 72% bis 144%.
Kompensation des CO2-Ausstosses
Bei dieser Variante erfolgt die CO2-Abscheidung in der Schweiz. Die dafür benötigten Anlagen verursachen Kapital- und Betriebskosten von 0,05 CHF/kg CO2. Hinzu kommt ein Strombedarf von 0,82 kWh/kg CO2 (siehe). Bei einem angenommenen Strompreis von 100 CHF/MWh resultieren Kosten von 0,13 CHF/kg CO2. Die geologische Langzeitspeicherung in erschöpften Erdgasfeldern unter der Nordsee kostet 0,06 CHF/kg CO2 (siehe).
Umgerechnet auf 1 kg fossiles Kerosin belaufen sich die Kompensationskosten auf 0,65 CHF/kg Kerosin. Hinzu kommen die Kosten für das zum Fliegen benötigte fossile Kerosin von 0,62 CHF/kg Kerosin. Damit ergibt sich ein Gesamtpreis von 1,3 CHF/kg Kerosin. Dies entspricht einer Verdoppelung des Kerosinpreises und einem Anstieg der Flugkosten um 18% bis 36%.
Mehrkosten
Importiertes synthetisches Kerosin ist mehr als doppelt so teuer als die Verwendung von fossilem Kerosin in Kombination mit der Kompensation der damit verbundenen CO2-Emissionen. Durch die CO2-Kompensation verteuern sich die Kosten für die vom Flugverkehr benötigten 1,9 Mt/a Kerosin von heute 1,2 Mia. CHF/a um 1,3 Mia. CHF/a auf 2,5 Mia. CHF/a im Jahr 2050.
Trotz der deutlich niedrigeren Kosten der Kompensation des CO2-Ausstosses des Flugverkehrs bevorzugt der Bundesrat in seinem Bericht «CO2-neutrales Fliegen bis 2050» den Einsatz von synthetischem Kerosin. Begründet wird dieses irrationale Vorgehen mit Art. 3, Abs. 1 des KIG worin verlangt wird, dass Treibhausgasemissionen so weit möglich vermindert werden müssen bevor Negativemissionen zur Anwendung kommen sollen. Aufgrund dieser engen und m.E. rechtlich fragliche Interpretation des Gesetzestextes ergeben sich Mehrkosten von 4,5 Mia. CHF/a statt von 1,3 Mia. CHF/a.